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Auf den Punkt gebracht
Wir bestehen auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, insbesondere auf die Aufhebung der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung von:
- Artikel 1: Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte
- Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte
- Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Artikel 5: Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft
- Artikel 7: Schulwesen
- Artikel 8: Versammlungsfreiheit
- Artikel 11: Freizügigkeit
- Artikel 12: Berufsfreiheit
- Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung
Wir sind überparteilich und schließen keine Meinung aus – nach Wiederherstellung des Grundgesetzes sind dafür wieder alle demokratischen Mittel vorhanden.
Wir fordern
- alle Parteien auf, Ihr Parteiprogramm auf die neue Lage anzupassen und den Bürgern darzustellen, wie und unter welchen Lebensumständen in der Sonderlage Pandemie zu rechnen ist.
- Neuwahlen im Oktober 2020
Die Versammlungen dienen ausschließlich der Erreichung der oben genannten Ziele.